Hallo Coryfreunde
am 01.02.2009 ziehen wir in eine neue Wohnung.
Das Haus dürfte aus den 60/70er Jahren sein. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss.
Das Aquarium um welches es sich handelt, ist ein 240l-Becken mit 120x40x50 Kantenlänge. Dürfte schätzungsweise zu um die 300-350kg schwer sein.
Heute schon haben wir einen Mietvertrag zugesendet bekommen, welcher folgenden Paragraphen enthält
§ 13 Einrichtungsgegenstände und Geräte des Mieters
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2.Vor Aufstellung von Nachtspeicheröfen und anderen schwergewichtigen Gegenständen (z.B. Klavier, Aquarium, Wasserbett, Tresor) hat die Mieterin von Vermieter prüfen zu lassen, ob nicht die tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelfall wegen bestehender Gefahren dagegen sprechen.
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hat jemand von Euch damit Erfahrungen? Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
Würde mich über rege Antworten freuen